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Save the Date – 19. Mai 2022
Digital Day 2022
Big Data, KI, Automation - die digitale Transformation nimmt Fahrt auf

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, Ihnen den nächsten Noerr Digital Day am 19. Mai 2022 anzukündigen.

National wie EU-weit werden strategische Weichen für die Digitalpolitik gestellt, so z.B. im aktuell lebhaft diskutierten Entwurf zum neuen Data Act. Die Bedeutung digitaler Geschäftsmodelle hat sich in den letzten Jahren in ungeahntem Ausmaß verstärkt und stellt Unternehmen wie Politik gleichermaßen vor immense Herausforderungen. Was bedeutet dies für Ihr Unternehmen? KI, Datenökonomie und die Cloud bestimmen wesentlich Überlegungen zu Innovationskooperationen und Outsourcing-Prozessen. Ebenso wichtig sind heute aber auch die Vorsorge vor möglichen Cyberangriffen, Fragen zu agilem Arbeiten oder zur Entwicklung intelligenter Produkte, wie z.B. bei connected cars. 

Gemeinsam mit Ihnen möchten wir in diesem Jahr wieder einen Blick auf aktuelle und wichtige Rechtsfragen der Digitalisierung werfen. Es erwartet Sie eine hochkarätige Mischung aus Diskussionen, Praxisberichten, Vorträgen und Workshops ausgewiesener Experten aus Unternehmen und Anwaltschaft zu aktuellen Themen. Wir freuen uns ganz besonders, Sie wieder persönlich (natürlich unter Beachtung der geltenden Regelungen) begrüßen zu dürfen.

Bitte merken Sie sich den Termin der Konferenz vor. Nähere Details zur Konferenz und eine detaillierte Agenda erhalten Sie in Kürze. Gerne können Sie dieses Save-the-Date auch an interessierte Kolleginnen und Kollegen weiterleiten.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Prof. Dr. Peter Bräutigam * Dr. Thomas Thalhofer * Dr. Torsten Kraul


Digital Day 19. Mai 2022
Konferenz
 

Die Einladung &
die Agenda  
erhalten Sie in Kürze


Ansprechpartner
Prof. Dr. Peter Bräutigam
 
Dr. Thomas Thalhofer
 
Dr. Torsten Kraul
+49 89 28628145
 
+49 89 28628238
 
+49 30 20942148
 
 
 
 
 
Disclaimer
Bitte stellen Sie vor Annahme unserer Einladung sicher, dass Ihre Teilnahme in Übereinstimmung mit den für Sie ggf. geltenden internen Compliance-Vorschriften Ihres Arbeitgebers/Dienstherrn erfolgt. Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB wird im Falle Ihrer Teilnahme alle gemäß § 37b Einkommensteuergesetz anfallenden Steuern auf unentgeltliche Sachzuwendungen übernehmen, sodass für Sie eine mögliche steuerliche Belastung durch die Zuwendung abgegolten wird.

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